NAVIGATION
GESAMTPREIS
Kurzzeitkennzeichen Versicherung für Deutschland
49,00 €
Kurzzeitkennzeichen Versicherung inkl. grüner Karte für Europa50,00 €
ZAHLUNGSMETHODEN

WIR EMPFEHLEN
Informationen zum Kurzzeitkennzeichen
eVB elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
Grundsätliche Informationen über die elektronische Versicherung zum Kurzzeitkennzeichen.Gesetzliche Grundlagen zum Kurzzeitkennzeichen
Gesetzliche Informationen, sowie einen Auszug aus dem FZV Fahrzeug Zulassungsverordnung, erhalten Sie in dieser Rubrik.Anmeldung des Kurzzeitkennzeichens
Alles was Sie bei der Anmeldung Ihres Kurzzeitkennzeichens beachten müssen.Versicherung zum Kurzzeitkennzeichen
Info Rund um die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen. Versicherungshöhe, Verrechnung, Versicherungsdauer usw.Geltungsbereich fürs Kurzzeitkennzeichen
Auflistung aller Länder in denen das deutsche Kurzzeitkennzeichen gültig ist.Alternativen zum Kurzzeitkennzeichen
Wenn Ihnen das Kurzzeitkennzeichen nicht zusagt finden Sie hier Alternativen die in Betracht gezogen werden können.Zoll-Ausfuhranmeldung mit Kurzzeitkennzeichen
Informationen zur Zoll Ausfuhranmeldung und was es zu beachten gibt.Benötigte Zulassungsdokumente
- eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Personalausweis
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
(Vorlage auch in Kopie möglich)
Da der Umfang der vorzulegenden Dokumente bei jeder Zulassungsstelle
abweicht, sind diese Angaben ohne Gewähr.
Bitte informieren Sie sich daher vorab bei der betreffenden
Zulassungsstelle.
Mehr Infos
SERVICE-HOTLINE
+49 (0)2421 / 12 19 763
Rückrufservice
Was ist eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen dient dazu, Ihren gültigen Versicherungsschutz bei der Anmeldung in der KFZ-Zulassungsstelle nachzuweisen. > mehr
Welche Kosten entstehen zusätzlich zur Versicherung?
Bei der Anmeldung des Kurzzeitkenzeichen in der Zulassungsbehörde müssen Sie die Nummernschilder kaufen und eine Anmeldegebühr bezahlen. > mehr
Kann ein angemeldetes Kurzzeitkennzeichen auch von einer anderen Person verwendet werden?
Ja, da seit dem 01.04.2015 das Kurzzeitkennzeichen einem konkreten Fahrzeug zugeteilt wird. > mehr