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Versicherung (eVB) für
ein Kurzzeit-kennzeichen
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Für
alle Fahrzeugztypen nutzbar
(z.B. PKW, LKW, Anhänger, Motorrad, ...) -
Fahrten ins Ausland mit
IVK
49,00 €
50,00 €
Bestellen Sie jetzt eine eVB-Nummer für Ihr Kurzzeitkennzeichen
Wichtig: Die Angaben müssen mit Ihrem Ausweis übereinstimmen. Bitte verwenden Sie dennoch keine Sonderzeichen.Rückruf-Service
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WIR EMPFEHLEN
Auf der Website www.kurzzeitkennzeichen-versand.de bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein fertiges Kurzzeitkennzeichen online zu bestellen. Anstatt die Zulassungsstelle aufzusuchen erhalten Sie das Kurzzeitkennzeichen per Express an die gewünschte Adresse.- Alles online - kein Behördengang
- In 24 Stunden erhalten
- Zuverlässige Abwicklung
Willkommen auf Kurzzeit-eVB.de
Bei Kurzzeit-eVB.de können Sie eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung schnell & einfach online bestellen. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird Ihnen sofort per Mail, SMS und an Ihren Browser gesendet und kann gleich zur Anmeldung des Kurzzeitkennzeichens genutzt werden. Da unsere Kurzzeitkennzeichen eVB "offen" ist, kann sie für alle Fahrzeugtypen genutzt werden (z.B. PKW, LKW, Anhänger, Motorrad,...). Für Fahrten ins Ausland empfehlen wir Ihnen, die internationale Versicherungskarte (IVK) mit zu bestellen.
Die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens kann dann bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle oder am Standort des Fahrzeugs vorgenommen werden.
Damit es bei der Anmeldung des Kurzzeitkennzeichens zu keinen Überraschungen kommt, bitten wir Sie, die neusten Gesetzesänderungen zu beachten.
Bitte füllen Sie die Versicherungsnehmerdaten in das untere Formular ein und klicken Sie auf "Weiter".
Kurzzeitkennzeichen in Europa
Fahrten innerhalb Europas mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen benötigen die internationale Versicherungskarte (IVK). Nicht alle Länder innerhalb Europas akzeptieren das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Bitte vergewissern Sie sich in welchen Ländern Sie fahren dürfen. Derzeit wird in Italien, Kroatien und Rumänien die Fahrt mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen, trotz gültigem Versicherungsschutz, nicht gewünscht. In Belgien kam es laut unserer Kunden auch vereinzelt zu Kontrollen.
Eine kurze Einführung in das Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind für Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zur HU Werkstatt (TÜV, GTÜ, KÜS, etc.) gedacht. Ein Kurzzeitkennzeichen hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 5 Tagen und ist immer an ein Fahrzeug gebunden. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens ist nur bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle oder bei der Zulassungsstelle des Standorts des zu überführenden Fahrzeugs möglich. Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie einen gültigen Ausweis, eine Kurzzeit-eVB, den Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief sowie einen gültigen HU Nachweis. Zudem muss das Fahrzeug abgemeldet sein. Kurzzeitkennzeichen sind ab dem Tag der Anmeldung gültig. Eine Anmeldung für einen späteren Zeitraum ist nicht möglich.
Die eVB Nummer wird Ihnen unmittelbar nach der Zahlung zugesandt. Wir sind der schnellste und unkomplizierteste Onlineshop Deutschlands seit 2008. Nur bei uns erhalten Sie eine 100%ige Geld-zurück-Garantie. Sollten Sie Ihre eVB nicht nutzen, bekommen sie Ihr Geld unbürokratisch nach Ablauf der Gültigkeit zurück. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Stornoseite.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt.
Stornosite.
Preise
Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen in eVB-Form mit Gültigkeit 5 Tage ab Anmeldedatum.
- Einkaufen ohne Risiko
- Ohne versteckte Kosten
- 100% Geld-Zurück-Garantie bei Nicht-Nutzung der eVB Nummer
- inkl. kostenloser SMS-Versand der eVB Nummer auf Ihr Handy
Innerhalb Deutschlands
inkl. Versicherungssteuer
Europaweit (mit Grüner Karte)
inkl. Versicherungssteuer
Autohändler / Großabnehmer
Großabnehmer und Händler erhalten bei uns Sonderpreise bei einer Abnahme von mehr als fünf eVBs pro Monat. Melden Sie sich bei uns oder registrieren Sie sich jetzt!
Gerne stehen wir Ihnen auch während unserer Öffnungszeiten telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Nur bei uns!
eVB-Nummer schnell und günstig per SMS und E-Mail. Direkt nach der Zahlung wird die eVB-Nummer freigeschaltet und in Ihrem Browserfenster angezeigt. Für den SMS-Versand der eVB-Nummer kommen Ihnen keine Zusatzkosten auf. Bei Problemen stehen wir Ihnen per Mail und telefonisch zur Verfügung. (Beachten Sie hierbei unsere Öffnungszeiten)
Bei Nicht-Nutzung:
Sie haben die Möglichkeit, nach Ablauf einer 30-Tagesfrist (ab Kauf) Ihre nicht verwendete eVB-Nummer gegen eine neue auszutauschen. Oder, falls Sie die Versicherung nicht verwenden, können Sie nach Kontaktaufnahme mit uns Ihr Geld zurück erhalten.
Wenn Sie sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgt haben und die Anmeldung schon stattgefunden hat, können die Kosten für die eVB-Nummer leider nicht erstattet werden, da Sie die Versicherung dann bereits verbraucht haben.
Benötigte Zulassungsdokumente
- eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Personalausweis
- Fahrzeugschein oder
- Fahrzeugbrief (Vorlage auch in Kopie möglich)
Da der Umfang der vorzulegenden Dokumente bei jeder Zulassungsstelle abweicht, sind diese Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei der betreffenden Zulassungsstelle.
Informationen zum Kurzzeitkennzeichen
eVB elektronische Versicherungsbestätigung für KurzzeitkennzeichenGrundsätliche Informationen über die elektronische Versicherung zum Kurzzeitkennzeichen.
Gesetzliche Grundlagen zum KurzzeitkennzeichenGesetzliche Informationen, sowie einen Auszug aus dem FZV Fahrzeug Zulassungsverordnung, erhalten Sie in dieser Rubrik.
Anmeldung des KurzzeitkennzeichensAlles was Sie bei der Anmeldung Ihres Kurzzeitkennzeichens beachten müssen.
Versicherung zum KurzzeitkennzeichenInfo Rund um die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen. Versicherungshöhe, Verrechnung, Versicherungsdauer usw.
Geltungsbereich fürs Kurzzeitkennzeichen KurzzeitkennzeichenAuflistung aller Länder in denen das deutsche Kurzzeitkennzeichen gültig ist.
Zoll-Ausfuhranmeldung mit KurzzeitkennzeichenInformationen zur Zoll Ausfuhranmeldung und was es zu beachten gibt.
Zahlungsmethoden
Folgende Zahlungsmethoden bieten wir für Sie an:
Mit einem registrierten PayPal-Account können Sie bequem bei uns online zahlen.
- Sekundenschnelle Bezahlung
- Sichere Abwicklung
- Schutz vor Betrug
- hoher Käuferschutz
- Sicherheit Ihrer Bank- / Kreditkartendaten
info@peregon.eu
Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung per Überweisung bis zu drei Tage dauern kann, falls Sie schnell eine eVB Nummer benötigen. Wir übersenden Ihnen die eVBNummer unmittelbar nach dem Zahlungseingang.
Als Verwendungszweck bitten wir Sie, Ihre Bestellnummer anzugeben.
Bankverbindung:
Deutsche Bank
BLZ: 39570024
Konto: 801453201
Inhaber: GVA Transit GmbH
IBAN: DE45 395 700 240 8014532 01
SWIFT-BIC: DEUT DE DB395
Sie können Sie einfach und sicher mit Ihrer Kreditkarte(VISA- / Mastercard) bei uns zahlen. Die erforderlichen Daten für die Zahlung finden Sie auf Ihrer Kreditkarte, bestehend aus Kreditkartennummer, Prüfziffer und dem “Gültig bis”-Datum der Kreditkarte.
Durch dieses System erhalten wir auch schnell die Zahlungsbestätigung und versenden Ihnen die eVB Nummer innerhalb kurzer Zeit.
Arbeitszeiten
Unsere Webseite bietet Ihnen den Service, rund um die Uhr Kurzzeitkennzeichen eVB-Nummern zu bestellen. Diese werden sofort von unserem vollautomatisierten System versendet.
Bitte beachten Sie, dass es auch zu Wartungsarbeiten beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. kommen kann. Wir versenden die eVB Nummern sofort nachdem die Wartungsarbeiten abgeschlossen und die Server wieder erreichbar sind.
Fragen & Antworten
- Was ist eine eVB-Nummer?
- Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
- Kann ich eine nicht gebrauchte eVB-Nummer zurückgeben / umtauschen?
- Wie schnell erhalte ich meine eVB-Nummer zugesendet?
- Kann ich die Rechnung in Papierform bekommen?
- Kann ich mehrere eVB-Nummern bestellen?
- Bin ich im Ausland versichert?
- Bei wem muss ich mich im Schadenfall melden?
- Kann ich eine Kaskoversicherung für ein Kurzzeitkennzeichen abschließen?
- Von welcher Versicherungsgesellschaft ist die Versicherung?
- Welche Kosten entstehen zusätzlich zur Versicherung?
- Bin ich verpflichtet bei Ihnen mein Fahrzeug anzumelden, wenn ich von Ihnen die Kurzzeitkennzeichenversicherung erwerbe?
- Kann ein angemeldetes Kurzzeitkennzeichen auch von einer anderen Person verwendet werden?
- Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung meines Kurzzeitkennzeichens?
- Ich muss meine E-Mail-Adresse und Handy-Nummer angeben. Warum?
- Wozu benötigt man die grüne Karte?
- Versenden Sie die grüne Karte?
Was ist eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen dient dazu, Ihren gültigen Versicherungsschutz bei der Anmeldung in der KFZ-Zulassungsstelle nachzuweisen.
Aufgrund dieser Nummer erhalten Sie dann die Anmeldung und ein zugewiesenes amtliches Kennzeichen. Dieses ist für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten zugelassen.
Die eVB Nummer selbst ist eine 7-stellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Die ersten zwei Stellen der Nummer zeigen, von welcher Versicherungsgesellschaft Sie die eVB-Nummer erworben haben.
Durch das GDV-System (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) (GDV) sind Sie nun in der Lage deutschlandweit Ihre Anmeldung durchzuführen.
In Deutschland gibt es eVB-Nummern, die für eine normale amtliche Zulassung, Tageszulassung oder Kurzzeitkennzeichen gültig sein können. Sie haben nur die Möglichkeit, auf einer Versicherungskarte oder bei Ihrem Versicherungsvertreter/händler nachzufragen, um welche eVB Nummer es sich nun handelt.
Wir vertreiben auf unserer Webseite kurzzeit-evb.de nur eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen. Unter dem Link für Großabnehmer finden Sie ein Portal, wo Sie auch Tageszulassungen erwerben können.
DDurch dieses neue Verfahren (seit 2008) soll ein besserer Schutz gegen Missbrauch und kürzere Wartezeiten bei der KFZ-Zulassungsstelle erreicht werden.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen ist 30 Tage ab dem Kauf in jeder Zulassungsstelle in Deutschland anmeldbar.
Kann ich eine nicht gebrauchte eVB-Nummer zurückgeben / umtauschen?
Nach Ablauf der Vorlagefrist (30 Tage ab Kaufdatum) können wir Ihnen die eVB-Nummer umtauschen oder den Betrag zurück erstatten. Hierzu müssen Sie uns eine E-Mail unter Angabe der Bestell- oder Rechnungsnummer schreiben.
Der Versicherungsnehmer kann bei falscher Eingabe nicht getauscht werden. In diesem Fall werden Sie eine neue eVB-Nummer benötigen.
Wenn Sie von uns blanko Versicherungskarten gekauft haben, müssen Sie uns die Versicherungskarte wieder zurücksenden. Wenn Sie uns die Karte nicht zurücksenden, können wir weder die Versicherungskarte umtauschen noch Ihnen den Betrag zurück erstatten.
Wie schnell erhalte ich meine eVB-Nummer zugesendet?
Wir versenden unsere Kurzzeitkennzeichen-eVB-Nummern 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Die Bearbeitung Ihrer Bestellung erfolgt umgehend vollautomatisiert. Daraufhin erhalten Sie die eVB-Nummer im Browser angezeigt sowie eine E-Mail-Benachrichtigung. Zusätzlich (bei Angabe Ihrer Handynummer) erhalten Sie eine SMS mit Ihrer eVB-Nummer. Der SMS-Versand ist kostenlos für Sie, die Kosten übernehmen wir für Sie.
Durch E-Mail-Filter (Spamfilter) kann sich die Zustellung Ihrer E-Mail etwas verzögern. Falls Wartungsarbeiten beim GDV stattfinden, wird Ihnen die eVB-Nummer erst zugeteilt, sobald diese abgeschlossen sind. Wartungsarbeiten finden direkt beim GDV statt und wir haben leider keinen Einfluss darauf. Meist finden diese an Feiertagen oder Wochenenden statt, wenn Sie sowieso keine Anmeldung im Straßenverkehrsamt vornehmen können.
Kann ich die Rechnung in Papierform bekommen?
Nur auf Anfrage versenden wir Ihre Rechnung in Papierform. Der Versand der Rechnung per E-Mail findet immer statt. Portokosten übernehmen wir für Sie. Der Versand findet mit der normalen deutschen Post statt.
Kann ich mehrere eVB-Nummern bestellen?
Ja, dies ist überhaupt kein Problem. Allerdings empfehlen wir Ihnen, wenn Sie einen Anmeldeservice anbieten oder Autohändler sind, links in der Navigation auf Großabnehmer zu klicken, um dort entsprechende Rabatte zu bekommen.
Bin ich im Ausland versichert?
Deutsche Kurzzeitkenzeichen bieten auch außerhalb Deutschlands einem gültigen Versicherungsschutz. Falls Sie ins Ausland fahren, empfehlen wir Ihnen, eine grüne Versicherungskarte mitzunehmen. Auf dieser sind alle Länder markiert, in denen ein gültiger Versicherungsschutz gegeben ist. Der Raum des Versicherungsschutzes ist auf das Gebiet Europas eingegrenzt.
Bei wem muss ich mich im Schadenfall melden?
Bei unserer Hotline:
+49 (0)2421 / 1219763
Kann ich eine Kaskoversicherung für ein Kurzzeitkennzeichen abschließen?
Nein. Unser Versicherungsschutz deckt nur Schäden aus dem Bereich der Haftpflichversicherung ab. Grundsätzlich bestehen aber verschiedenee Möglichkeiten eine Kaskoversicherung für ein Kurzzeitkennzeichen abzuschließen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter: http://www.das-kurzzeitkennzeichen.de
Von welcher Versicherungsgesellschaft ist die Versicherung?
Wir bieten eVB-Nummern verschiedener Versicherungsgesellschaften an. Diese sind nach dem Gesetz festgelegt und deshalb bei allen Versicherungen gleich.
Welche Kosten entstehen zusätzlich zur Versicherung?
Bei der Anmeldung des Kurzzeitkenzeichen in der Zulassungsbehörde müssen Sie die Nummernschilder kaufen und eine Anmeldegebühr bezahlen.
Die Kosten für ein Nummernschilderpaar liegen bei ca. 10,00 € bis 19,00 €.
Die Anmeldegebühren bei der Zulassungsbehörde ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Der Preis liegt dabei entweder bei 12,60 € oder 13,10 €.
Bin ich verpflichtet bei Ihnen mein Fahrzeug anzumelden, wenn ich von Ihnen die Kurzzeitkennzeichenversicherung erwerbe?
Sie gehen mit dem Kauf einer Kurzzeitkennzeichenversicherung bei uns keinerlei weitere Verpflichtungen ein. Unser Unternehmen bietet auch keine Versicherungen für die normale Anmeldung an.
Kann ein angemeldetes Kurzzeitkennzeichen auch von einer anderen Person verwendet werden?
Ja, da seit dem 01.04.2015 das Kurzzeitkennzeichen einem konkreten Fahrzeug zugeteilt wird. Wir empfehlen Ihnen eine Vollmacht an die jeweilige Person auszustellen, damit bei Zwischenfällen vorgelegt werden kann, dass die bevollmächtigte Person berechtigt ist das Fahrzeug zu fahren.
Die Vollmacht beinhaltet eine Abmachung, dass die bevollmächtigte Person die Strafe oder Geldbußen bei begangenen Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr trägt
Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung meines Kurzzeitkennzeichens?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebestätigung
- Versicherung / eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeugschein (Teil I), Fahrzeugbrief (Teil II) ,EG-Übereinstimmigkeitsbescheinigung (COC), Gutachten gem. § 21 StVZO oder Genehmigung gem. § 13 EG-FGV
- Untersuchungs-/Prüfberichte bzw. HU-Stempel auf dem Fahrzeugschein (Teil I) Beachten Sie bitteauch, dass das Fahrzeug bereits abgemeldet sein muss.
Bei Vorlage eines ausländischen Ausweises/Reisepasses kann es vorkommen, dass die Zulassungsstelle diesen nur in lateinischer Schreibweise anerkennt.
Ich muss meine E-Mail-Adresse und Handy-Nummer angeben. Warum?
Wir versenden Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse die eVB-Nummer und die dazugehörige Kurzzeitkennzeichenversicherungskarte in PDF-Format. Die Versicherungskarte können Sie sich dann ausdrucken. Bei Angabe Ihrer Handynummer erhalten Sie eine SMS von uns mit der eVB-Nummer. So können Sie bequem bei der Zulassungsstelle die eVB-Nummer vorzeigen und Ihre Anmeldung erhalten.
Sie möchten uns Ihre Handynummer nicht mitteilen? Dann können Sie die Eintragung Ihrer Handynummer auslassen und bekommen die eVB-Nummer nur per E-Mail zugesendet.
Wozu benötigt man die grüne Karte?
Die grüne Karte können Sie als Nachweis über Ihren gültigen Versicherungsschutz mit sich führen. Falls Sie Überführungen außerhalb Deutschlands vornehmen möchten, empfehlen wir Ihnen, die grüne Karte mitzuführen. Ohne grüne Karte haben Sie auch einen gültigen Versicherungsschutz innerhalb der EU, aber auf der grünen Karte werden die Länder aufgelistet, in denen Sie einen gültigen Versicherungschutz haben So können Sie schnell vorzeigen, dass Sie in dem Land, wo Sie die Fahrt tätigen, auch versichert sind.
Es gibt eine EU-Richtlinie, in der geschrieben steht, dass Kennzeichen mit gültigen Versicherungsschutz zu akzeptieren sind.
Versenden Sie die grüne Karte?
Ja, dazu müssen Sie bei dem Bestellvorgang nach dem Ausfüllen der Versicherungsnehmerdaten “Grüne Karte mitbestellen” klicken. Eine nachreichende Bestellung der grünen Karte ist nicht möglich.
Allgemeine Informationen zur grünen Karte
Das Versicherungssystem der IVK (ehemals grüner Karte):
Die Versicherungs- und Haftungsbestimmungen der einzelnen europäischen Staaten sind sehr unterschiedlich. Auch ist die Vorgehensweise, bei der Regulierung von Schäden, ist oft nicht mit unserm deutschen System zu vergleichen.
Um verhältnismäßig einfach einen Versicherungsschutz zu generieren, der Verkehrsopfer auch bei grenzüberschreitendem Verkehr schütz, wurde im Mai 1948 der "Ausschuss für Landverkehr der Europäischen Wirtschaftskommission" in Genf gegründet.
Dieser sollte ein System erarbeiten, mit dem Verkehrsteilnehmer auch außerhalb Ihres Heimatlandes, vor den Folgen von Verkehrsunfällen geschützt werden, indem Sie die Möglichkeit erhalten eine Versicherungspolice mitzuführen, der dem vorgeschriebenen Versicherungsschutz des Besuchslandes entspricht.
Vorbild hierzu war ein System, welches die skandinavischen Länder bereits praktizierten. Es sah vor, das ein ausländischer Verkehrsteilnehmer so angesehen wird, wie es die Versicherungsvorschriften des Besuchslandes vorsehen.
Eingeführt wurde das europäische System 1949.
Alle teilnehmenden Länder verpflichteten sich, eine zentrale Organisation aufzubauen, die von den nationalen Kfz-Versicherern getragen wird, von der jeweiligen nationalen Regierung anerkannt wird und für die Durchführung aller Aufgaben des Systems der Grüne Karte zuständig ist. ist.
Diese zentrale Organisation, auch Bureau genannt, ist dafür zuständig die einzelnen Schadenfälle zu bearbeiten, die in seinem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet anfallen. Bedeutendster Punkt ist hierbei die Rückerstattung der anfallenden Kosten für einen Schaden.
Ferner werden die sogenannten „Grünen-Karten“ von diesem Bureau ausgegeben.
Eine Schadenregulierung erfolgt immer nach den entsprechenden Verordnungen und Gesetzen des jeweiligen Besuchslandes.
Aktuell nehmen 46 Länder an dem System der Grünen-Karten teil.
Das sind:
Albanien AL, Andorra AND, Belgien B,
Bosnien-Herzegowina BIH, Bulgarien BG,
Dänemark DK, Deutschland D, Estland EST,
Finnland FIN, Frankreich F, Griechenland GR, Großbritannien GB, Iran IR, Irland IRL,
Island IS, Israel IL, Italien I, Kroatien HR,
Lettland LV, Litauen LT, Luxemburg L,
Malta M, Marokko MA, Mazedonien MK,
Moldawien MD, Montenegro MNE,
Niederlande NL, Norwegen N, Österreich A, Polen PL, Portugal P, Rumänien RO,
Russland RUS, Schweden S, Schweiz und Lichtenstein CH, Serbien SRB, Slowakische Republik SK, Slowenien SLO, Spanien E, Tschechische Republik CZ, Tunesien TN,
Türkei TK, Ukraine UA, Ungarn H, Weißrussland BY, Zypern CY
Normalerweise wickelt ein nationales Bureau einen Schadenfall nicht selbst ab. Es teilt dem entsprechenden Versicherungsunternehmen nur mit, dass es den Schadenfall zu Lasten des ausländischen Haftpflichtversicherers oder des ausländischen Bureaus abwickeln soll.
Sollte Sie in einen Schadenfall verwickelt sein, finden Sie hier in der ( http://www.gruene-karte.de/de/praktische-tipps.html ) nützliche Informationen zur empfohlenen Schadensabwicklung.
Die Grüne-Karte, welche Sie bei uns als pdf Dokument erhalten, können Sie kostengünstig im Schwarz/Weiß Druck ausdrucken. Es ist nicht vorschrieben, das sich die Karte auf grünen Untergrund befindet.
Rückruf-Service
Tragen Sie Ihre Daten ein, und wir rufen Sie an!Mo-Fr 8:00 bis 15:00
WIR EMPFEHLEN
Auf der Website www.kurzzeitkennzeichen-versand.de bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein fertiges Kurzzeitkennzeichen online zu bestellen. Anstatt die Zulassungsstelle aufzusuchen erhalten Sie das Kurzzeitkennzeichen per Express an die gewünschte Adresse.- Alles online - kein Behördengang
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